Homestaging Geschka

home staging Leistungen können steuerlich geltend gemacht werden!

Der Anwalt, Herr Dr. Hackenberg, des Verbandes dghr Deutsche Gesellschaft für Home Staging und Redesign e.V. hat es aktuell bestätigt: home staging Kosten können zu 100 Prozent als Betriebsausgaben steuerlich von einem Makler geltend gemacht werden. Von daher ist es für Makler von Vorteil, home staging in den Verkaufsprozess mit einzubinden.
Privatpersonen können die home staging Leistungen beim Verkauf Ihrer Immobilie ebenso steuerlich in Abzug bringen. Die Möglichkeiten hierfür gelten wie bei den Steuervorteilen von Handwerkerleistungen – Tipps dazu finden Sie hier bzw. wenden Sie sich an einen Steuerberater.

HOME STAGING = POWER OF IMAGE IN RESIDENCE SALE

 

 

 

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