home staging Leistungen können steuerlich geltend gemacht werden!
Der Anwalt, Herr Dr. Hackenberg, des Verbandes dghr Deutsche Gesellschaft für Home Staging und Redesign e.V. hat es aktuell bestätigt: home staging Kosten können zu 100 Prozent als Betriebsausgaben steuerlich von einem Makler geltend gemacht werden. Von daher ist es
Wir verleihen Ihrer Yacht „Glanz“ für die neue Saison!
Aktuell über unsere Dienstleistung YACHT STAGING in Kooperation mit c-yachting berichtet die neue Plattform homify!